Das Projekt nexus transfer – psychotherapeutische und psychiatrische Fallhilfen für die Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit im Bereich Rechtsextremismus wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! sowie dem Berliner Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

 

nexus transfer bringt psychotherapeutische Perspektiven in die Arbeit mit rechtsextrem gefährdeten oder radikalisierten Personen ein – durch fallbezogene Beratung und in der direkten therapeutischen Fallarbeit. Das Ziel ist der (Rück-)transfer unserer Angebote in den Bereich des Rechtsextremismus, ausgehend von unseren langjährigen Erfahrungen im Projekt nexus – Psychotherapeutisch-Psychiatrisches Beratungsnetzwerk Bund.

Unser Anliegen

Wir möchten unsere psychotherapeutische Expertise mit dem Know-How zivilgesellschaftlicher, staatlicher und heilberuflicher Experten zusammenzubringen, um Radikalisierungstendenzen gemeinsam wirkungsvoll zu begegnen.

 

Rechtsextreme Radikalisierung ist nicht nur ein politisches, sondern auch ein psychosoziales Phänomen. nexus transfer setzt genau hier an: Im Verstehen von Radikalisierungsprozessen beziehen wir psychische, soziale und gesellschaftliche Faktoren mit ein und entwickeln daraus integrierte Unterstützungsangebote.

 

Durch langjährige Erfahrung wollen wir so dem wachsenden Bedarf nach psychotherapeutischen Interventionen für psychisch belastete radikalisierte Menschen durch praxisnahe Angebote begegnen.

 

Unsere Ziele:

Unser Angebot

Wir unterstützen Fachkräfte im Gesundheits-, Sozial- und Justizwesen im Umgang mit radikalisierten oder gefährdeten Personen.

Unsere Schwerpunkte:

  • Fachkräfteberatung & Intervision: Austausch und Unterstützung bei komplexen Fallkonstellationen 
  • Online-Sprechstunden: Regelmäßige, vertrauliche Austauschformate für Fachkräfte
  • Direkte Fallarbeit: Psychotherapeutische Begleitungsangebote im direkten Klient*innenkontakt
  • Vernetzung & Kooperation: Brücken zwischen Gesundheitsberufen und Präventionsträger*innen
  • Fortbildung: Gezielte Veranstaltungen für Angehörige der Heilberufe

Unsere Zielgruppen

Unser Team

Unsere Standorte

Grundsätze unserer Arbeit

Uns sind Standards in der psychotherapeutischen Arbeit sehr wichtig. Hier können Sie sich darüber informieren.

Fachliche Kompetenz und Verfahren

Unsere psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachkräfte verfügen über staatlich anerkannte Berufsabschlüsse und Qualifikationen in Ihren jeweiligen Fachgebieten. Sie verfügen über ein Studium der Psychologie oder Medizin und entweder über eine Approbation oder befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium der fachärztlichen oder psychotherapeutischen Weiterbildung. Sie folgen dementsprechend anerkannten Standards und Richtlinien der psychotherapeutischen und ärztlichen Berufskammern und Fachgesellschaften. Sie sind zur Wahrung eines gesetzlich geregelten Berufs- und Standesrechts verpflichtet.

Ob neben der psychotherapeutischen Beratung auch eine ärztliche Vorstellung erforderlich ist, wird in Abhängigkeit von den Bedarfen der kooperierenden Fachkräfte oder den Klient*innen entschieden. Unsere ärztlichen Mitarbeitenden haben langjährige Erfahrungen in der psychiatrischen Arbeit mit psychisch komplex belasteten Menschen. 

Das Team kann auf die Wirkweisen der folgenden Psychotherapie-Verfahren zurückgreifen:  

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • Verhaltenstherapie (VT)
  • Systemische Therapie (ST)

Zudem werden fundierte Kenntnisse aus den Feldern Sozialwissenschaft, Politikwissenschaft sowie Pädagogik eingebunden. In Fallberatungsgesprächen werden bewährte Methoden und ein fester methodischer Rahmen angewendet.

Unser Team ist auf kultur- und religionssensible Therapieansätze und Arbeitsweisen in der Fallarbeit und Beratung geschult und spezialisiert.

Schweigepflicht

Alle Gespräche mit psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachkräften unterliegen per Gesetz einem besonderen, weit umfassenden Schutz der Vertraulichkeit. Sie unterliegen der Schweigepflicht, wie sie im § 203 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs geregelt sind. Das bedeutet nicht nur, dass alle Gesprächsinhalte der strengsten Vertraulichkeit unterliegen, sondern dass Gesprächsinhalte nicht ohne das schriftliche Einverständnis anderen Parteien mitgeteilt werden dürfen. Die Schweigepflicht umfasst auch zurückliegende Straftaten. Auch zu diesen dürfen unsere Fachkräfte keinerlei Auskünfte an Dritte geben. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn dafür Ihrerseits eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt oder im Falle der Abwendung einer schwerwiegenden akuten Eigen- oder Fremdgefährdung. 

Anonymisierte Basisdaten wie Alter, Geschlecht oder Berufsstatus werden nach Zustimmung durch die Klient*innen der wissenschaftlichen Mitarbeit zur Verfügung gestellt. Für die Erhebung der Beratungszufriedenheit bieten wir zudem am Ende einer Beratung an, einen anonymisierten Evaluationsbogen auszufüllen, der für die wissenschaftliche und praxisorientierte Weiterentwicklung des Projekts von großem Wert ist. 

Sollten sich Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Schutzes der Gespräche ergeben, können Sie diese vorab oder im Rahmen der Beratung jederzeit ansprechen. 

Vertrauen und Freiwilligkeit als gemeinsame Basis einer Arbeitsbeziehung

Sie können sich sicher sein, offen und respektvoll unterstützt zu werden. Wir bieten einen geschützten Rahmen für Menschen aller Kulturen und Herkünfte, religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen, Geschlechter sowie sozialer Verhältnisse. 

Unser Team ist auf kultur- und religionssensible Therapieansätze und Arbeitsweisen in der Beratung und Fallarbeit geschult und spezialisiert. 

Sollten gezielte Wünsche bei der Beratung oder Bedenken auftauchen, ermuntern wir dazu dies offen anzusprechen.

Die Beratung kann einmalig oder auch in einem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommen werden. 

 

Eine längerfristige Zusammenarbeit oder Beratung setzt eine Arbeitsbeziehung voraus, bei der Rahmenbedingungen, vereinbarte Ziele, Termine und eine verlässliche Kommunikation wichtige Eckpfeiler für ein stabiles Vertrauensverhältnis bilden. 

nexus unterstützt ausstiegsbereite Klient*innen, die sich freiwillig auf diese Arbeitsbeziehung einlassen möchten. 

Fachstellen, die mit uns dauerhaft zusammenarbeiten möchten, bieten wir die Vereinbarung eines Kooperationsvertrags mit Geltung für das laufende Jahr an, der bei Bedarf und Weiterförderung des Projekts verlängert werden kann.

Kostenlose Beratung

nexus wird durch das durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! sowie dem Berliner Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vollständig finanziert. Die therapeutische Beratung oder Angebote für Fachberatungsstellen sind daher immer kostenlos

Anfallende Kosten wie für Anfahrten, Verschreibungen oder die Anbindung an externe therapeutische Einrichtungen können nicht durch das Projekt getragen werden. Sozialverträgliche Lösungen werden angestrebt, beispielsweise durch die Möglichkeit mobiler oder aufsuchender Beratung oder die Vermittlung an externe Ansprechpersonen oder Fachberatungsstellen in Wohnortnähe.


Gefördert durch: